Tirpitzstr. 41, 46145 Oberhausen 0208 377950 info@sophie.schule
Leben am SOPHIE

Regeln für Handynutzung
am SOPHIE

Mobiltelefone und weitere elektronische Geräte unterliegen am Sophie klaren Regeln. Grundlage ist der Beschluss der Schulkonferenz vom 23.11.2021, der die Schulordnung präzisiert.

Schulkonferenz 23.11.2021 Sekundarstufe I Sekundarstufe II Persönlichkeitsschutz

Nutzung privater elektronischer Geräte

Die folgenden Regelungen präzisieren die Schulordnung des Sophie-Scholl-Gymnasiums im Hinblick auf die Nutzung von Mobiltelefonen und weiteren elektronischen Geräten. Sie gelten auf dem gesamten Schulgelände und werden zu Beginn jedes Schuljahres in Erinnerung gerufen.

Was am Sophie gilt

Grundsatz und Persönlichkeitsschutz

Es ist generell verboten, mit Mobiltelefonen oder weiteren elektronischen Geräten Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung aufzunehmen. Alle gesetzlichen Bestimmungen zum Personen- und Datenschutz gelten uneingeschränkt in der Schule.

Sekundarstufe I

Die Benutzung von Mobiltelefonen und weiteren elektronischen Geräten während der Schulzeit ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Geräte sind auf dem gesamten Schulgelände stets ausgeschaltet und nicht sichtbar mitzuführen. Über Ausnahmen entscheidet eine weisungsbefugte Person: im Unterricht die jeweilige Lehrkraft, in den Pausen die jeweilige Aufsicht – die Erlaubnis ist vor der Nutzung einzuholen. Über den Einsatz im Unterricht entscheidet die jeweilige Lehrkraft.

Sekundarstufe II

Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie in der Sekundarstufe I. Darüber hinaus dürfen Schüler:innen der Sekundarstufe II Mobiltelefone und weitere elektronische Geräte in der unterrichtsfreien Zeit zu außerunterrichtlichen Zwecken ausschließlich im Oberstufengebäude nutzen.

Umgang mit Verstößen

Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät in jedem Fall durch eine Lehrkraft unverzüglich eingezogen. Es kann nach dem Unterricht, frühestens ab 13.00 Uhr, im Sekretariat abgeholt werden. Im Wiederholungsfall kann das Gerät ausschließlich durch eine:n Erziehungsberechtigte:n oder eine:n Beauftragte:n der Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Alle Lehrkräfte achten auf die konsequente Einhaltung der Regelungen.